Prüfer von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Datum und Uhrzeit
10.09.26
Preis pro Seminar
299,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
0,5 Tag
Trainer/-in
-
Teilnehmer
Max. 25
Fragen?
Inhalt
In der Betriebssicherheitsverordnung ist in § 3 und § 14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durchzuführen ist. Dies gilt insbesondere für Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt oder die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können. Der Unternehmer hat daher dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel (z.B. Leitern, Tritte und Kleingerüste) durch eine hierfür befähigte und von ihm beauftragte Person wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Die jeweilige Qualifikation der Prüfperson ergibt sich dabei aus der TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, sowie TRBS 1203 „Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“
Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar haben die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse erworben, um Leitern, Tritte und Kleingerüste wiederkehrend zu prüfen. Sie sind darüber hinaus dazu in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen bzw. den Unternehmer dahingehend zu beraten.
Zielgruppe
Alle aus Lagerverwaltung, Logistik, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage, Sicherheitsbeauftragte, sowie alle Verantwortlichen für Prüfung & Sicherheit .